Widerrufsrecht des Käufers beim Online-Kauf
Einkaufen im Internet ist schon so eine Sache. Einerseits sind die meisten Waren deutlich günstiger als im normalen Handel. Andererseits ist immer eine Unsicherheit im Spiel – was passiert, wenn der Online-Shop pleite geht oder wenn die Ware unterwegs verloren geht oder die gekaufte Ware nicht den Vorstellungen entspricht.
Insbesondere zum letzten Punkt hat sich der Gesetzgeber Gedanken gemacht. Zum Schutz des Verbrauchers (damit sind nur Privatpersonen gemeint, also keine Unternehmen) wurde ein bedingungsloses 14-tägiges Widerrufsrecht eingeführt. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher den Online-Kauf widerrufen, also den Kaufvertrag stornieren. Das muss er auch nicht begründen – somit gilt dieses Widerrufsrecht auch dann, wenn die Ware dem Käufer einfach nicht gefällt. Schließlich konnte er die Ware vor dem Kauf ja nicht prüfen und nur auf den Produktfotos sehen.
Die Stornierung des Online-Kaufs geschieht in den meisten Fällen durch Rücksendung der Ware. Die Rückversandkosten hat grundsätzlich der Verkäufer zu tragen – allerdings nur wenn der Warenwert über 40 Euro liegt. Darunter kann der Verkäufer diese Kosten auf den Käufer überwälzen – allerdings nur wenn in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich darauf hinweist. In der Regel macht er das auch.
In Ausnahmefällen – nämlich dann, wenn die zurückgesendete Ware so „ausgiebig“ durch den Käufer getestet wurde, dass sich ihr Zustand verschlechtert hat (was nur in Folge eines deutlich über eine bloße Funktionsprüfung hinausgehenden Tests erfolgen kann), muss der Käufer Wertersatz für die Verschlechterung leisten. Diese Regelung ist allerdings ziemlich schwammig – was genau ist eine Funktionsprüfung und was genau ist eine Verschlechterung des Warenzustands? Ein Hochzeitskleid nach der Hochzeit zurückschicken wäre für mich ein solches (allerdings etwas übertriebenes) Beispiel.
Was merken wir uns nach der ganzen Theorie?
– Privatpersonen haben beim Online-Kauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
– Die Kosten für den Rückversand werden bis zu einem Warenwert von 40 EUR vom Käufer getragen, darüber – vom Verkäufer.
– In der Regel muss der Käufer keinen Wertersatz leisten, es sei denn, er hat deutlich übertrieben und die zurückgesendete Ware ist nicht mehr als neu zu bezeichnen.