Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Im letzten Artikel haben wir das Thema „Widerrufsrecht bei Online-Käufen“ erläutert. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der gekaufte Artikel nicht den Käufer-Vorstellungen entspricht und der Käufer die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt wieder zurückschickt. So weit, so gut.
Was ist aber, wenn der Artikel defekt ist? Wie lange ist die Garantiezeit und was genau war nochmal Gewährleistung? Darum geht es in diesem Artikel.
Zunächst müssen wir klarstellen, was Gewährleistung und was Garantie ist.
Gewährleistung = der Verkäufer haftet per Gesetz dafür, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Kaufs keine Mängel hat. Diese Mängel können sich erst später zeigen – deshalb gilt die Gewährleistung nicht nur für einen Tag, sondern mindestens 2 Jahre bei Neuware und mindestens 1 Jahr bei Gebrauchtware. Diese Mindestfristen gelten nur gegenüber den Verbrauchern (also Privatpersonen und nicht den Unternehmen).
Die Sache mit den Mängeln zum Zeitpunkt des Kaufs hat einen Haken. Wenn der Mangel nämlich innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf auftritt, dann wird angenommen, dass dieser Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Tritt der Mangel später als 6 Monate auf, muss der Käufer nachweisen, dass dieser Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat. Allerdings ist der Kunde oft König und deshalb kommen viele Verkäufer aus Kulanz auch nach 6 Monaten dem Kunden entgegen und verzichten auf solche Beweise.
Was genau beinhaltet das Gewährleistungsrecht? Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, eine Reparatur bzw. ein fehlerfreies Ersatzprodukt oder unter Umständen sogar Schadenersatz verlangen (Letzteres passiert jedoch eher selten). Der Regelfall bleibt die Reparatur oder ein gleichwertiger Ersatz.
Garantie = der Hersteller (manchmal auch der Verkäufer) verspricht dem Kunden freiwillig, dass das Produkt insgesamt (oder nur ausgewählte Eigenschaften des Produkts) über die gesamte Garantielaufzeit fehlerfrei bleibt. Eine Garantie gilt zusätzlich zu der Gewährleistung (die ja in jedem Fall gilt, da gesetzlich vorgeschrieben) und umfasst deshalb zusätzliche Dienstleistungen – zum Beispiel Abholung des Produkts, Reparatur vor Ort oder einen sofortigen gleichwertigen Ersatz. Da die Garantie nicht gesetzlich geregelt ist, hat sie weder eine Mindestlaufzeit noch eine Mindestleistung.
Wichtiges kurz zusammengefasst
– Gewährleistung trägt der Verkäufer, Garantie bietet in der Regel der Hersteller.
– Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, Garantie wird beliebig gestaltet.
– Garantie ersetzt nicht die Gewährleistung, sondern gilt zusätzlich dazu.
– Gewährleistung dient dem gesetzlichen Schutz des Verbrauchers und gilt deshalb nicht bei Kaufverträgen zwischen Unternehmen.
– Garantie gilt im Regelfall gegenüber allen Käufern (sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen). Durch diese freiwillige Leistung versucht der Hersteller, andere von der Qualität seines Produkts zu überzeugen.